Im April hat Ralf Niederhammer eine außerordentliche Revision gegen das Erkenntnis des Verwaltungsgericht Wien erhoben (siehe hier).
Nach rund 8 Monaten hat nunmehr der Verwaltungsgerichtshof mit verfahrensleitender Anordnung das Vorverfahren eingeleitet. Der VwGH sieht damit die Voraussetzungen für eine weitere Prüfung der Revision als gegeben an. In weiterer Folge wird der in diesem Verfahren belangten Behörde, dem Kultusamt, angesiedelt beim Bundeskanzleramt, die Möglichkeit einer Revisionsbeantwortung eingeräumt.