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Asylrecht

Internationaler Schutz / Verfahren nach der Dublin-III Verordnung / Vertretung vor dem Bundesamt und dem Bundesverwaltungsgericht / Rechtsmittel an Verfassungsgerichtshof und Verwaltungsgerichtshof …

Wir vertreten Schutzsuchende.


Wir beraten und vertreten Sie in allen Phasen des Asylverfahrens. Das tun wir seit vielen Jahren und mit Erfolg.

Vor dem Bundesamt (BFA)

Wir bereiten Sie ausführlich auf Ihr „Interview“ beim Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) vor und unterstützen Sie während der Befragung. Der persönlichen Anhörung beim Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) wird eine besondere Bedeutung beigemessen – setzen Sie sich möglichst frühzeitig mit uns in Verbindung.

Vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVwG)

Sollten Sie einen abweisenden („negativen“) Bescheid bekommen haben, schreiben wir für Sie eine Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht (BVwG).

Um Ihre Chancen auf eine positive Entscheidung vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVwG) zu erhöhen, bereiten wir sorgfältig Ihre Unterlagen auf, helfen Ihnen bei der Recherche und Organisation weiterer Beweise und bereiten Sie ausführlich auf die mündliche Verhandlung vor dem BVwG vor.

Bei der mündlichen Verhandlung stehen wir Ihnen zur Seite, intervenieren, wenn es notwendig ist und helfen Ihnen, das Gericht von Ihren Erfahrungen im Heimatland und Ihren Befürchtungen zu überzeugen.

Vor den Höchstgerichten

Wir verfassen regelmäßig Beschwerden an den Verfassungsgerichtshof (VfGH) sowie Revisionen an den Verwaltungsgerichtshof (VwGH) (siehe unsere Erfolge).

In den letzten Jahren haben wir uns in folgenden Gebieten besonders spezialisiert. Daher wird in diesen Bereichen unsere fachkundige Expertise geschätzt. Sie finden Ihr Thema nicht in der Liste? Wir sind auch in vielen anderen Rechtsgebieten tätig – kontaktieren Sie uns gerne. Sollten wir Sie in einem Verfahren nicht vertreten können, empfehlen wir Ihnen in diesem Gebiet spezialisierte und verlässliche Kolleg:innen.