Ende April 2023 sind Änderungen im Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) in Kraft getreten, die Verbesserungen bei der Rot-Weiß-Rot Karte und Erleichtungen für vertriebene Ukrainer:innen bringt. Ein Überblick.
Unbeschränkter Arbeitsmarktzugang für Ukrainer:innen mit einem Ausweis für Vertriebene
Bislang benötigten als Vertriebene anerkannte Ukrainer:innen eine Beschäftigungsbewilligung, wenn sie eine unselbstständige Erwerbstätigkeit aufnehmen wollten (zur bisherigen aufenthaltsrechtliche Situation siehe diesen kritischen Blogbeitrag).
Mit der nun erfolgten Änderung im AuslBG wurden Ukrainer:innen, die über einen Ausweis für Vertriebene verfügen, vom Anwendungsbereich des AuslBG ausgenommen. Mit anderen Worten: Für Ukrainer:innen mit einem Ausweis für Vertriebene gilt das AuslBG nicht mehr. Sie können jede Erwerbstätigkeit aufnehmen, ohne das der Arbeitgeber zuvor eine Beschäftigungsbewilligung für sie beantragen muss.
Achtung: Für Ukrainer:innen die keinen Ausweis für Vertriebene besitzen gilt diese Erleichterung nicht. Student:innen mit einer Aufenthaltsberechtigung oder Personen, die erst nachträglich nach Österreich gekommen sind oder nicht die Voraussetzungen der Vertriebenen-Verordnung erfüllen, müssen unverändert einen Aufenthaltstitel beantragen und – abhängig vom Aufenthaltstitel – eine Beschäftigungsbewilligung erhalten, bevor sie eine unselbstständige Erwerbstätigkeit aufnehmen dürfen.
Verbesserungen bei der Rot-Weiß-Rot-Karte
Bei allen Varianten der Rot-Weiß-Rot Karte gilt ab sofort, dass Antragsteller:innen die Französisch, Spanisch oder Bosnisch, Kroatisch oder Serbisch (BKS) Kenntnisse auf dem Niveau B1 besitzen, zusätzlich 5 Punkte erhalten. Dabei ist es nicht notwendig, dass eine dieser Sprachen die vorherrschende Unternehmenssprache ist. Diesbezüglich können zusätzliche 5 Punkte erreicht werden, wenn die vorherrschende Unternehmenssprache Englisch ist.
Für die Zulassung als Stammmitarbeiter genügen ab sofort Deutschkenntnisse auf dem Niveau A1 (bislang: A2). Mitarbeiter können als Stammmitarbeiter zugelassen und eine Rot-Weiß-Rot Karte erhalten, wenn sie zuvor als registrierte Stammsaisonniers beschäftigt wurden (Details siehe Blogbeitrag hier).
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Foto: By Ono Kosuki via www.pexels.com