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Rot-Weiß-Rot Karte Plus für vertriebene Ukrainer

Seit 01.10.2024 können vertriebene Ukrainer:innen, die in Österreich erwerbstätig waren, eine Rot-Weiß-Rot Karte Plus beantragen.

Was sind die Neuerungen?

Wie an anderer Stelle bereits von uns kritisiert, konnten bislang vertriebene Ukrainer:innen keinen regulären Aufenthaltstitel nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) beantragen. Damit fehlte Betroffenen eine langfristige Perspektive in Österreich. Die bisherige Bundesregierung hat mit den ab 01.10.2024 geltenden Änderungen die Möglichkeit geschaffen, dass Ukrainer:innen, die über ein Aufenthaltsrecht als Vertriebene verfügen und in Österreich erwerbstätig waren, eine Rot-Weiß-Rot Karte Plus beantragen können.

Dabei handelt es sich um einen Aufenthaltstitel, mit dem man Zugang zum Arbeitsmarkt hat und der den Familiennachzug erlaubt. Dieser Aufenthaltstitel ermöglicht auch den Umstieg auf andere Aufenthaltstitel, etwa den „Daueraufenthalt EU“.

Was sind die Voraussetzungen?

Die erste Voraussetzung ist, dass sie bisher über ein Aufenthaltsrecht als Vertriebene verfügen. Ukrainer:innen, die über einen anderen Aufenthaltstitel verfügen, können somit nicht auf diese Rot-Weiß-Rot Karte Plus umsteigen.

Eine weitere Voraussetzung ist, dass sie in den letzten 24 Monaten mindestens 12 Monate gearbeitet haben und durch diese Tätigkeit„vollversichert“ waren. Das bedeutet, dass sie in der Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung nach dem ASVG versichert waren. Das ist bei Angestellten oder Arbeitern der Fall, wenn sie die Tätigkeit nicht nur geringfügig ausüben.

Auch Selbstständige haben die Möglichkeit diesen Aufenthaltstitel zu beantragen, wenn sie in den letzten 24 Monaten mindestens 12 Monate lang nach dem Sozialversicherungsgesetz für Selbstständige versichert waren.

Daneben müssen die weiteren allgemeinen Voraussetzungen erfüllt sein, etwa ausreichende Existenzmittel für sich selbst und ihre Familienangehörigen, die Integrationsvereinbarung oder eine ortsübliche Unterkunft.

Können meine Familienangehörigen ebenfalls einen Aufenthaltstitel beantragen?

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, dass auch Familienangehörige eine Rot-Weiß-Rot Karte Plus beantragen. Die Bestimmungen über die Familienzusammenführung in § 46 NAG wurden ebenfalls geändert. Familienangehörige von Ukrainer:innen, denen eine Rot-Weiß-Rot Karte Plus erteilt wurde, können somit ebenfalls eine (quotenfreie) Rot-Weiß-Rot Karte Plus beantragen.

Wo wird der Antrag gestellt?

Der Antrag auf die Rot-Weiß-Rot-Karte Plus muss bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Behörde (Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat) in Österreich gestellt werden.

Das Verfahren wird durch die Aufenthaltsbehörde (Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat) durchgeführt. Das Arbeitsmarktservice (AMS) überprüft, ob die Voraussetzungen bezüglich der Versicherungsdauer erfüllt sind.

Bei einem ununterbrochenen Aufenthalt in Österreich von zumindest 2 Jahren und Erfüllung des Modul 1 der Integrationsvereinbarung (u.a. Deutschkenntnisse auf Niveau A2) kann der Aufenthaltstitel für die Dauer von 3 Jahren ausgestellt werden.

Welche Vorteile hat der Umstieg auf eine Rot-Weiß-Rot Karte Plus?

Das Aufenthaltsrecht als Vertriebene ist befristet. Sollte sich die Lage in der Ukraine (zum Positiven) ändern, ist damit zu rechnen, dass die Europäische Kommission das Aufenthaltsrecht für Ukrainer:innen nicht mehr verlängern wird.

Das bedeutet zwar nicht zwangsläufig, dass Betroffene Österreich verlassen müssen. Mit dem Wegfall dieses Aufenthaltsrechts wird aber das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl mit einer Aufenthaltsbeendigung befasst werden.

Wenn Sie planen in Österreich zu bleiben, dann sollten Sie auf eine Rot-Weiß-Rot Karte Plus umsteigen. Die Rot-Weiß-Rot Karte Plus räumt mehr Rechte ein, als das vorübergehende Aufenthaltsrecht als Vertriebener. So verlangt das Gesetz für die Erteilung eines Daueraufenthalt EU, dass sie für eine bestimmte Zeit niedergelassen waren. Das bedeutet, dass Sie eine Rot-Weiß-Rot Karte Plus oder einen ähnlichen Aufenthaltstitel hatten. Auch die Verleihung der Staatsbürgerschaft ist unter bestimmten Umständen nur dann möglich, wenn Sie während ihres bisherigen Aufenthalts niedergelassen waren, das heißt, etwa eine Rot-Weiß-Rot Karte Plus besaßen.

Haben Sie Fragen oder brauchen Sie Unterstützung? Hier können Sie einen Termin für ein unverbindliches Erstgespräch buchen.

Autor:innen: Ralf Niederhammer, Sharon Minhas

Foto: By Nati via www.pexels.com

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